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ENI IN DEUTSCHLAND

 

Whistleblowing - Meldungen (auch anonym)

Das "Whistleblowing"-Verfahren ermöglicht es den Beschäftigten der Eni, den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane oder Dritten, an die Eni und ihre kontrollierten Gesellschaften Meldungen - auch in vertraulicher oder anonymer Form - zu erstatten, welche Probleme mit dem internen Kontrollsystem (z.B. Beachtung von Gesetzen und externen Rechtsvorschriften sowie von betrieblichen Regeln und Verfahren) oder sonstige Themen, die einen Verstoß gegen den Eni Ethikkodex darstellen (z.B. Mobbing, Belästigungen, Konflikte beim Personalmanagement), betreffen.

Eni behandelt diese Meldungen im Einklang mit den vom Sarbanes-Oxley-Act vorgesehenen Maßnahmen und Pflichten. So werden die Entgegennahme, Analyse und Verarbeitung der eingegangenen Meldungen sowie die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens und die volle Gewährleistung des Schutzes der Personen, welche die Meldungen mit guter Absicht vornehmen, sichergestellt.

 

 

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  • Verfahren - Meldungen, auch anonyme, die bei der eni spa und bei kontrollierten Gesellschaften in Italien und im Ausland eingegangen sind

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Last updated on 31/01/12